Deutsche Bahn

Wahlmöglichkeiten 2026

Alljährlich ist der 30. Juni ein wichtiger Termin für die GDL- Mitglieder bei der Deutschen Bahn. Zu diesem Termin sind verschiedene Wahlrechte wahrzunehmen, die ab 2027 wirken. Dabei gilt stets, dass alles beim Alten bleibt, wenn ein Arbeitnehmer keine neue Wahlentscheidung trifft.

Arbeitszeitwahlrecht
Wer die ab 2027 von 1.932 auf 1.879 Stunden absinkende Referenzarbeitszeit nutzen will, muss dies aktiv anwählen. Es erfolgt ab 2027 keine weitere, automatische Absenkung. Ohne aktive Wahl bleibt das bisher gewählte Arbeitszeit-Soll unverändert. Es erfolgt aber eine entsprechende Entgelterhöhung.

Urlaubswahlrecht
Es besteht die Möglichkeit, sechs zusätzliche Urlaubstage zu wählen oder diese abzuwählen. Arbeitnehmer in regelmäßiger Schichtarbeit müssen für die sechs zusätzlichen Urlaubstage eine Wochenstunde länger arbeiten. Die Vergütung bleibt auf dem Niveau der gewählten individuellen Soll-Arbeitszeit. Wählt ein Arbeitnehmer die zusätzlichen sechs Urlaubstage ab, wird bei gleichem Entgelt eine Wochenstunde weniger gearbeitet. Arbeitnehmer, die nicht regelmäßig Schichtarbeit leisten, können ebenfalls sechs zusätzliche Tage Urlaub wählen. Statt dafür eine Wochenstunde länger zu arbeiten, erfolgt eine zeitanteilige Kürzung des Entgelts.

Job-Ticket
Wer eines der Job-Tickets der DB in Anspruch nehmen möchte, oder das nicht mehr möchte, muss dies dem Arbeitgeber ebenfalls bis zum 30. Juni 2026 mitteilen. Statt eines Job-Tickets besteht dann Anspruch auf eine Mobilitätspauschale, die 100 Euro (Netto-Zahlung) pro Jahr beträgt.

Einwahl in die GDL-Vergütungen
Der Wahltermin für Arbeitnehmer in „blauen“ Betrieben ist in diesem Jahr der 30. September. Dazu wird die genaue Vorgehensweise zwischen GDL und DB abgestimmt. Wir informieren darüber gesondert.

Aushang

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