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Ab dem 1. Januar 2026

Neue Beitragsordnung

Der Hauptvorstand hat in seiner Dezember Sitzung in der Zeit vom 02. Dezember bis 05. Dezember in Berlin eine neue Beitragsordnung beschlossen. Diese ist gültig ab dem 01. Januar 2026.

Die wichtigsten Neuerungen ist die Möglichkeit einer Gastmitgliedschaft in der GDL. Der Hauptvorstand setzt damit den auf der Generalversammlung 2024 beschlossenen Absatz 2 im §21 der GDL-Satzung um. Demzufolge kann jeder, der sich mit den Grundsätzen und Zielen der GDL verbunden weiß, auf schriftlichen Antrag durch Beschluss des Geschäftsführenden Vorstandes den Status eines Gastmitgliedes erhalten.

Rede-, Antrags- und Vorschlagsrecht

Somit darf der Betreffende an allen Mitgliederversammlungen der jeweiligen Ortsgruppen teilnehmen und hat dort Rede- Antrags- und Vorschlagsrecht. An Wahlen und Abstimmungen können Gastmitglieder allerdings nicht teilnehmen und sie können auch keine Leistungen erhalten. Entsprechend ihren Möglichkeiten sollen Gastmitglieder durch freiwillige Zuwendungen zur Finanzierung der Gewerkschaftsarbeit beitragen. 

Zudem hat der Hauptvorstand, hier § 6 der GDL-Satzung folgend, beschlossen, dass jedes aktive Mitglied einmal im Jahr einen Nachweis über das beitragsrelevante Einkommen vorzulegen hat. Die GDL wird in den kommenden Monaten ausführlich darüber informieren. 

Weitere Informationen zur neuen Beitragsordnung gibt es ebenfalls bei den GDL-Geschäftsstellen und Ortsgruppen. Datenaktualisierungen können bereits jetzt hier gemeldet werden.
 

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