Auszubildende und Dual Studierende

Nachwuchs stärken und gewinnen!

Für die Zukunft des Eisenbahnsystems spielen Auszubildende und Dual Studierende in allen Bereichen eine wichtige Rolle. Sie können nur mit attraktiven und zeitgemäßen Ausbildungs- und Studienbedingungen gewonnen und gehalten werden.

50 Prozent der Facharbeiter-Vergütung im dritten Lehrjahr!


Die Vergütung aller Auszubildenden und Dual Studierenden soll künftig an das Einstiegsentgelt des Streckenlokomotivführers (heute LF 5 / 1.2, nach der Strukturanpassung: LF 4 / 1.3) geknüpft werden:


- im ersten Lehrjahr: 45 Prozent der LF 4 / 1.3,
- im zweiten Lehrjahr: 47,5 Prozent der LF 4 / 1.3,
- im dritten Lehrjahr: 50 Prozent der LF 4 / 1.3,
- im vierten Lehrjahr: 51,5 Prozent der LF 4 / 1.3.


Damit fordert die GDL eine Erhöhung der Ausbildungs- und Studienvergütungen um bis zu 40 Prozent. Denn: Nachwuchskräfte müssen ihren Lebensunterhalt sicher bestreiten können!


Weitere Forderungen der GDL für Nachwuchskräfte:

  • Einmaliger Lehrmittelzuschuss in Höhe von 200 Euro bei Ausbildungs- oder Studienbeginn und Dynamisierung bei allgemeinen Entgelterhöhungen.
  • Prämie zur betrieblichen Altersvorsorge in Höhe von insgesamt 2.000 Euro, die schrittweise nach ein, zwei und drei Jahren ab Übernahme in ein Arbeitsverhältnis beim ausbildenden Unternehmen/Konzern gezahlt wird.
  • Bei der Deutschen Bahn: Einführung der Fahrentschädigung, Entschädigung für Umkleidevorgänge und Körperreinigung, Erhöhung des Mietkostenzuschusses auf bis zu 500 Euro.
  • Bei den Wettbewerbsbahnen: Einführung eines Weihnachtsgeldes (analog zu den Arbeitnehmern des Unternehmens).

Aushang

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