GDL begrüßt Waffenverbotszonen an Bayerns Bahnhöfen

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) – Bezirk Bayern begrüßt mit großer

Erleichterung das von der Bundespolizeidirektion München angeordnete Mitführverbot für

Waffen und gefährliche Gegenstände an acht bayerischen Bahnhöfe sowie zwei

S-Bahnhaltepunkte in München. Das temporäre Mitführverbot gilt nach der Meldung durch

die Bundespolizeiinspektion München ab Samstag, 28.11.2025, 6 Uhr bis Sonntag, 04.01.26,

24:00 Uhr, an den Orten:

  • Aschaffenburg Hauptbahnhof,
  • Augsburg Hauptbahnhof,
  • München Hauptbahnhof,
  • München Ostbahnhof,
  • München Pasing,
  • den Münchner S-Bahnhaltepunkten Karlsplatz / Stachus und Marienplatz,
  • Nürnberg Hauptbahnhof,
  • Regensburg Hauptbahnhof und
  • Würzburg Hauptbahnhof.

Diese Maßnahme ist ein wichtiges und wirksames Signal für mehr Sicherheit im Bahnverkehr. Uwe Böhm, Bezirksvorsitzender der GDL Bayern, erklärt dazu:
„Zum Eisenbahnfahren braucht es keine Waffe, sondern gegenseitigen Respekt sowie ein höfliches Miteinander und eine gültige Fahrkarte. Wir begrüßen die Entscheidung der Bundespolizei ausdrücklich, weil sie Fahrgäste und Mitarbeitende gleichermaßen schützt.“


Die GDL Bayern sieht in der Maßnahme eine spürbare Entlastung für die kommenden Wochen und erinnert zugleich an die klare Aufgabenverteilung im Bahnalltag: „Eisenbahner sorgen für Ordnung – sie sind jedoch keine Hilfssheriffs.“, so Böhm.
Für Sicherheit und die Durchsetzung von Recht und Gesetzen ist und bleibt die Polizei zuständig. Deshalb bedankt sich die GDL Bayern bei der Bundespolizei ausdrücklich für das konsequente Handeln und die nun angekündigten Maßnahmen, die einen wichtigen Beitrag für ein sicheres Reisen und Arbeiten an Bayerns Bahnhöfen leisten.

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