"Betriebsratswahlen 2026"

Tarifstärke endet nicht am Verhandlungstisch – sie beginnt im Betrieb!


Die Tarifrunde 2026 ist mit den ersten Verhandlungsrunden bei den Wettbewerbsbahnen und der DB AG gestartet, die Forderungen sind Euch bekannt. Gemeinsam mit Eurer Hilfe werden wir auch dieses Mal einen Tarifvertrag abschließen, der die Vergütungsbe-standteile – und somit die Arbeitsbedingungen des von uns vertretenen Bahnpersonals in den Eisenbahninfrastruktur- und Eisenbahnverkehrsunternehmen – abermals deutlich verbessert.


Doch werden die abgeschlossenen Vereinbarungen dann automatisch in den Betrieben umgesetzt?


Grundsätzlich sollte dies so sein, die Wahrheit lautet jedoch – leider Nein! Häufig ist festzustellen, dass beispielsweise die Regelungen zur Schichtplanung nicht eingehalten, Ruhezeiten ausgereizt und Zuschläge nicht, beziehungsweise falsch gezahlt werden…


Was tut ein GDL-Betriebsrat für mich?


Der Betriebsrat hat gemäß §80 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungs-gesetz (BetrVG) die gesetzliche Pflicht, die Einhaltung von Tarif-verträgen zu überwachen, indem er prüft, ob der Arbeitgeber die tariflichen Bestimmungen (zum Beispiel Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche) ordnungsgemäß umsetzt.
Die GDL-Betriebsräte werden gut geschult und durch die Bezirke und die Hauptgeschäftsstelle der GDL umfassend betreut. Sie sind sich ferner ihrer Verantwortung bewusst. Sie prüfen, haken beim Arbeitgeber nach, verlangen Korrekturen und setzen sich stark, unbestechlich und erfolgreich für die Eisenbahner im Betrieb ein.
Deshalb ist Eure Unterstützung wichtig! Entscheidet Euch und unterstützt die GDL-Liste Eures Betriebes, nehmt aktiv an der Wahl teil und setzt das Kreuz für eine wahre Mitbestimmung und die echte Vertretung Eurer Interessen.


GDL: stark – unbestechlich – erfolgreich

Aushang

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