Das „A“ und „P“ der GDL-Entgeltgruppe

Ausdruck einer leistungsgerechten und deutlich steigenden Vergütung für Ausbilder- und Prüfertätigkeiten!

Viele Tarifverträge, leider auch einige der GDL, bilden die Ausbilder- und Prüfertätigkeiten aktuell nicht leistungsgerecht ab.

So gibt es momentan für Disponenten, Mitarbeiter in den Werkstätten und der Infrastruktur keine gesonderten Vergütungsregelungen, wenn Ausbildertätigkeiten übernommen werden. Dabei steigen die Belastungen für Ausbilder und Prüfer stetig, da den neuen Mitarbeitern immer mehr Inhalte vermittelt werden müssen. Die Erwartung einer nachhaltigen und wertigen tariflichen Vergütungsregelung besteht daher bei Euch zurecht – und sie drängt!

Wir fordern: zehn Prozent mehr für Ausbilder, 20 Prozent zusätzlich für Prüfer!
Zukünftig soll ein Arbeitnehmer, der Ausbildertätigkeiten übernimmt, nach den Tarifforderungen der GDL in seiner aktuellen Entgeltgruppe verbleiben. Diese wird aber mit einem „A“ versehen. Dieses „A“ bewirkt eine Erhöhung des tariflichen Monatsentgelts um zehn Prozent!

Übernimmt ein Arbeitnehmer Prüfertätigkeiten, wird der Entgeltgruppe ein „P“ hinzugefügt, was eine Erhöhung des monatlichen tariflichen Entgelts um 20 Prozent bewirkt.

Dort, wo bereits Ausbildertätigkeiten in der Eingruppierung berücksichtigt werden, erfolgt die Berechnung der „A“ aus dieser Entgeltgruppe.

Dabei muss die Ausbildertätigkeit nicht überwiegend ausgeübt werden. Die regelmäßige Übernahme von Ausbildertätigkeiten löst den Anspruch auf die „A“-Eingruppierung aus. Für Prüfer und die „P“-Eingruppierung gilt das ebenfalls.

Wichtig: Es handelt sich dabei nicht um Zulagen, sondern um ein erhöhtes monatliches Entgelt. Das wiederum ist Grundlage für Verlässlichkeit und viele weitere Ansprüche, zum Beispiel den Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge oder das Weihnachtsgeld.

Darüber hinaus soll es weiterhin tarifliche Ausbilderzulagen geben.

Aushang

 

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