Rente mit 63

Schwerbehinderte Menschen

Hinzuverdienst


Besonders langjährige Versicherte

Für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Versicherungszeit) gibt es ab 63 Jahre die Rente abschlagsfrei. Doch Vorsicht: Nur wenn Sie vor dem Jahr 1953 geboren wurden, 
konnten Sie die Altersrente abschlagsfrei ab 63 erhalten. Für die Jahrgänge 1953 bis 1964 erfolgt eine schrittweise Erhöhung der „Rente mit 63“ auf 65 Jahre.


Langjährig Versicherte

Langjährig Versicherte mit mindestens 35 Jahren Versicherungszeit können bereits mit 63 Jahren Altersrente erhalten. Allerdings müssen Sie dann Abschläge in Kauf nehmen -0,3 Prozent der Rente pro Monat, den sie die Rente vorzeitig in Anspruch nehmen. Der Abschlag beträgt insgesamt höchstens 14,4 Prozent. Er gilt grundsätzlich für die gesamte Rente.


Schwerbehinderte Menschen

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch schwerbehinderte Menschen ab 63 Jahren und 8 Monaten (ohne Abschläge) oder mit 60 Jahren und 8 Monaten (mit  Abschlägen) in Rente gehen (Geburtsjahrgang 1954). Für die Geburtsjahrgänge 1955 bis 1963 werden die Altersgrenzen schrittweise angehoben. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 kann die Rente ab 65 Jahren (ohne Abschläge) und ab 62 Jahren (mit Abschlägen) bezogen werden. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Versichertenberater.


Hinzuverdienst

Gehen Sie vor Vollendung Ihrer Regelaltersgrenze in Rente, können Sie jährlich bis zu 6.300 Euro hinzuverdienen. Jeder Euro, den Sie mehr verdienen, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Es kommt damit zu einer Reduzierung der Rentenzahlung. Nach Vollendung Ihrer Regelaltersgrenze können Sie unbegrenzt hinzuverdienen.

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